Keine Ausnahme für Bundestrojaner

Durch Aufdeckungsarbeit des Chaos Computer Clubs schaffte es der sogenannte "Bundestrojaner" in der vergangenen Woche erneut in sämtliche Zeitungen und Medienberichte. Anders, als von der Bundesregierung behauptet, wird dieser sehr wohl bereits seit einiger Zeit aktiv im Kampf gegen kriminelle Computer-Nutzer eingesetzt.  Die führenden Antiviren-Hersteller Sophos, Avira und G Data reagierten sofort und nahmen die Signatur des ungeliebten Eindringlings in ihre Anti Virus Programme auf. Gleichzeitig fällen sie ein vernichtendes Urteil über die Spionage-Software der Bundesregierung.

Bundestrojaner äußerst schlecht programmiert
(22.10.2011) Ralf Benzmüller, Leiter des Securitylab bei G Data ist der festen Überzeugung: Auch ohne eine spezielle Nachrüstung wäre der Bundestrojaner durch die hauseigene Software entdeckt worden. Eine besonders gute Verarbeitung des Schnüffel-Tools kann Benzmüller zudem nicht feststellen. Laut seiner Aussage wurde der Trojaner von keiner Person entworfen, die "wirklich Ahnung vom Programmieren hat". Unterstützt wird Benzmüller bei dieser Aussage von Sascha Pfeiffer, Principal Security Consultant beim Antiviren-Hersteller Sophos. Dieser entgegnete in seiner Aussage, dass für die Programmierung des Trojaners offenbar unterschiedlichste Teile eingekauft und im Anschluss daran zusammengestückelt wurden.

Keine Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden
Gegenüber dem Spiegel Online erklärten sowohl Sophos, Avira als auch G Data, dass es nicht möglich sei, beim Bundestrojaner ein Auge zuzudrücken. In Frage kommen würde eine derartige Vorgehensweise ohnehin nicht, so Elisabeth Rothbart von Avira. Auch Ralf Benzmüller vertritt in dieser Diskussion einen klaren Standpunkt: Für den Fall, dass eine Behörde beim Unternehmen anfragen sollte, würde dieser definitiv eine Absage erteilt. Hintertüren in Anti Virus Programme einzubauen, könnte schnell zu einer Ausnutzung durch dritte Personen führen. Mit dem Ziel, Internetuser vor aggressiver Malware zu schützen, ließe sich eine derartige Vorgehensweise ohnehin nicht vereinbaren.

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