Japanische Justiz greift hart durch

Ein Japaner ist für die Verbreitung eines Computervirus zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Der 28-Jährige hat im vergangenen Jahr eine Schadsoftware in Umlauf gebracht, die gespeicherte Dokumente und Bilder auf der Festplatte ihrer Opfer durch Abbildungen von Kraken und Tintenfischen ersetzte.

(02.08.2011) Das Gericht in Tokio sah es als erwiesen an, dass der Mann Verletzungen von Eigentumsrechten beging, die nach dem Strafgesetzbuch mit einer Haftstrafe belegt werden müssen, denn durch seine Tat sei die Weiterbenutzung der befallenen Rechner unmöglich geworden. Die verlorenen Daten konnten in ihrer ursprünglichen Form nicht wiederhergestellt werden, außerdem sei die Fähigkeit der befallenen Computer, weitere Daten zu speichern, ebenfalls stark eingeschränkt worden, führten die Richter aus.

Die Verteidigung versuchte das Gefängnis für ihren Mandanten mit der Argumentation abzuwenden, dass den befallenen Rechnern kein physischer Schaden entstanden sei, was nach Ansicht der Rechtsanwälte jedoch Grundvoraussetzung wäre, um einen Menschen zu einer Haftstrafe verurteilen. Diese Rechtsauffassung fand bei den Richtern jedoch kein Gehör.

Dieses Urteil ist aus zwei Gründen bemerkenswert: Zum einen ist es der erste Richterspruch, der nach der deutlichen Verschärfung der Strafgesetzgebung gegen die Hersteller und Verbreiter von Computerviren in Japan in diesem Frühjahr stattfand. Zum anderen erfolgte die eigentliche Tat noch vor der Verschärfung der Gesetzgebung. Die Justiz wurde des 28-Jährigen allerdings erst danach habhaft und argumentierte, man könne ihn deshalb nach den neuen Paragraphen verurteilen.
 

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