Japans Kampf gegen Internetbetrüger
Japan geht in Zukunft härter gegen die Erschaffer von Computerviren vor. Dafür änderte das Parlament in Tokio einige Gesetze. Darunter ist auch eine Revision des Penal Codes.
(21.06.2011) Eigentlich besagt dieser, dass eine Handlung erst strafbar wird, nachdem ein Schaden durch sie entstanden ist. Im Fall der Schadsoftware wurde diese Regelung jedoch ausgesetzt. Dadurch wird bereits die Erschaffung, die gefahrlose Weitergabe oder der Besitz eines Virus strafbar. Personen, die einen Computervirus erschaffen, können künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe von bis zu 500.000 Yen (etwa 4300 Euro) belegt werden. Wer die Schadsoftware erwirbt und speichert, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Yen (etwa 2600 Euro) rechnen.
Durch die neue Gesetzgebung wurden auch die Strafen für das schadhafte Versenden der Viren verschärft. Wer künftig beispielsweise eine mit Malware verseuchte Email versendet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 2,5 Millionen Yen (etwa 21.000 Euro) rechnen. Außerdem muss die Person die Kosten für die Schäden tragen, die durch den Einsatz des Virus entstanden sind. Die neue Gesetzgebung tritt im Juli in Kraft. Der japanische Staat verspricht sich von ihr große Fortschritte im Kampf gegen die Bedrohungen aus dem Netz.
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