Computervirus in Battlefield 3

In letzter Zeit versuchen Softwareanbieter verstärkt, weitreichende Informationen über ihre ehrlichen Kunden zu sammeln. Dies geschieht im Namen des Kopierschutzes und der Verbesserung der kundenorientierten Serviceleistungen. Dazu wird in der Regel Software genutzt, die sich in ihrer Funktionsweise nicht von Computerviren beziehungsweise sogenannter Spyware unterscheidet. Die einzigen Unterschiede liegen darin, dass der Kunde für diese Spyware bezahlt, sie selbst installiert und durch die Zustimmung der AGBs den Unternehmen die Befugnis zum Sammeln der Daten geben soll.

(01.11.2011) Dabei erhitzt derzeit einer der weltgrößten Spiele-Publisher Electronic Arts (EA), Herausgebers des Spiels “Battlefield 3″, die Gemüter von Kunden, Datenschutzbeauftragten und Juristen gleichermaßen. EA verlangt von Spielern, dass diese eine Software installieren, die ausnahmslos alle Daten, die sich auf deren Computer befinden, sammeln kann. Dabei können sogar das Nutzungsverhalten, die Kommunikation über das Internet und besuchte Internetseiten eingesehen werden. Die damit verbundenen AGBs sind nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern verstoßen weitestgehend gegen geltendes Recht. So soll der Nutzer beispielsweise zustimmen, dass das Unternehmen die gesammelten Daten auch an Dritte weitergeben darf.

Wenngleich der Electronic Arts sich gegen die Bezeichnung Spyware verwehrt und den gewissenhaften Umgang mit den Daten versichert, birgt der Einsatz der Spyware viele Gefahren. So werden die gesammelten Daten als Eigentum des Unternehmens betrachtet. Die Eigentumsrechte würden dann bei einer Geschäftsübernahme an den neuen Firmeninhaber übergehen. Im Falle einer Insolvenz könnten die Daten gezielt erworben werden. Ferner könnte ein Hacker Zugriff auf unzählige Kundendaten erhalten. Darüber hinaus ist es bedenklich, dass die Software auch die Daten von Minderjährigen sammelt.

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